Aktuelles aus dem Tierheim

Erratum

Autor: Der Vorstand
Am: 12.03.24

Die immer wieder kolportierten, falschen Behauptungen werden hiermit ein für allemal richtig gestellt:

Der einmalig fällige Pauschalbetrag für Fundtiere wird, wie der Name schon sagt, und wie im Verwahrungsvertrag festgeschrieben, für jedes Haustier von der öffentlichen Hand nur einmal abgegolten.

Es ist dies eine Pauschalgebühr für den Aufenthalt im Tierheim inklusive ebenfalls pauschalierter Tierarztkosten für vier Wochen.

Danach geht das Tier in den Besitz des Tierschutzvereines über und alle Kosten für Verwahrung, Betreuung, Tierarzt und auch Konditionierung sowie Sozialisierung- insbesondere bei den Hunden- müssen von uns selbst und zur Gänze getragen werden, unabhängig von der Verweildauer im Tierheim!!

Dass diese Zeitspanne aus verschiedenen Gründen, z.B. Tod des Besitzers in der Wohnung, Verwahrlosung des Tieres und/oder seine Gefährlichkeit sowie verschiedene gesundheitliche Defizite, die vor einer Vergabe an verlässliche Interessenten oftmals von langer Dauer sein kann, liegt in der Natur der Sache.

Zum einen wollen wir nur Tiere abgeben, die bei guter Gesundheit sind, erlittene Traumata verarbeitet haben, und vor allem deren Verhalten für den neuen Besitzer größtmögliche Sicherheit versprechen.

Diese Kriterien liegen nämlich zur Gänze in der Verantwortung des Tierschutzvereins als Besitzer!

Eine Gewährleistung für die Gesundheit und das Verhalten kann jedoch für ein Lebewesen niemals gegeben werden.

Die Verantwortlichkeit für jedes Tier bei der Abgabe aus dem Tierheim impliziert nicht nur Sicherheit im Verhalten gegenüber Menschen, sondern auch die Überprüfung der Abgaberichtlinien der Bewerber wie Halteerlaubnis, Erfahrung, Zeit und Verlässlichkeit sowie die finanzielle Möglichkeit für die richtige Haltung entsprechend dem Tierschutzgesetz.

Tiere, die diesen Vergabeanspruch nicht erfüllen bzw. keine Interessenten finden, verbleiben bei uns auf Dauer im Tierheim, da es einen Gnadenhof noch nicht gibt.

Der Vorstand des Tierschutzvereines für Stadt und Land Salzburg

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