Liebe Tierfreunde!

 

In der während der letzten Zeit heftig geführten Diskussion über das Bettlerproblem in Salzburg ist ein nicht unwichtiger Aspekt  leider völlig untergegangen, nämlich das  Schicksal, der immer wieder zum Betteln missbrauchten Hunde und anderer Tiere. Sie werden genötigt, stundenlang bei jeder Witterung im ärgsten Trubel der Touristenströme viele Stunden täglich am Boden still zu sitzen. Im Sommer in der Hitze oder im Regen, im Winter in Kälte und Schnee. Da der Hund von Natur aus ein Bewegungstier ist, stellt sich immer öfter die Frage, mit welchen Mitteln die Hunde
dazu gebracht werden, stundenlang völlig bewegungslos sitzen zu bleiben.
Letzterer Umstand sollte immer bei einer Anhaltung der Bettler ebenso überprüft werden wie der Allgemeinzustand des Tieres.
Die Frage, ob eine solche Hundehaltung und Benützung nicht eigentlich als Tierquälerei einzustufen wäre, wird von den zuständigen Behörden äußerst unterschiedlich und sehr oft zum Nachteil der Tiere interpretiert. Wenn der Hund
gechippt und geimpft ist, besteht nach Ansicht der Behörde kein Grund für ein Einschreiten, weil in der Art und Weise, wie der Hund verwendet wird, unmittelbar keine akute Tierquälerei von der Behörde erkannt wird. Diese Meinung teilen viele Tierfreunde nicht.
Das im Bundestierschutz dekretierte Verbot der Tierquälerei gibt darüber eindeutig Auskunft. Danach verstößt jener gegen das Verbot der Tierquälerei, welcher zum Beispiel ein Tier zur Werbung, Schaustellung oder ähnlichen Zwecken heranzieht oder ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt, sofern damit Schmerzen, Leiden und schwere Angst verbunden sind. Es bedarf wohl keiner besonderen Gefühlsregung, um nachvollziehen zu können, was einem Tier angetan wird, das bei jeder Temperatur über einen längeren Zeitraum  einer erzwungenen Bewegungseinschränkung in fremder Umgebung und umringt von Menschenströmen ausgesetzt ist, und in Angstzustände, Kälte- und Hitzegefühle und unter seelische Schmerzen versetzt werden kann. Dass so etwas auszuschließen sei, und nur ein nachvollziehbarer Ausschluss solcher Beeinträchtigungen kann nicht dadurch begründet werden, dass das Tier gechippt und geimpft ist. Um solche Interpretationsfreiräume in Hinkunft auszuschließen, ist eine dringende Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich: Das Betteln mit Hunden und anderen Tieren in welcher Art auch immer muss verboten werden!
Im Hinblick auf die kommenden Weihnachtsfeiertage appelliere ich wieder an alle jene, die die Absicht haben, ein Tier zu schenken, nicht ohne vorher alle Für und Wider und die Folgen, die die Aufnahme eines Tieres in eine Familie bedeutet,
verantwortungsvoll überlegt und genauestens analysiert zu haben.
Der Tierschutzverein hat viele in Not geratene Tiere aufgenommen, die oft schon lange einen neuen guten Platz suchen. Jeder kann bei uns mit Rat und Tat und entsprechender, intensiver Vorbereitung eine für die Tiere beste Lösung erreichen, wie dies beim Kauf eines Tieres beim Züchter oder Händler nicht der Fall ist.
Züchter oder Händler machen sich nicht die Mühe, die beabsichtigte Unterkunft und familiäre Situation vorab zu prüfen und diesbezüglich Ratschläge zu erteilen. Daher landen immer wieder unbedacht gekaufte Tiere innerhalb kürzester Zeit in den Tierheimen.
Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Tieren wünsche ich ein friedvolles Weihnachtsfest verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr!
Herzlichst
Ihr Dr. Eckehart Ziesel