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Notfall oder Fehlverhalten?
Nahezu alle Wildtiere genießen durch die Tierschutzgesetzgebung einen Schutzstatus. Die unbegründete Aufnahme eines jungen Feldhasen stellt einen Diebstahlsdelikt, die eines Jungvogels hingegen
einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz dar.
Nur in Fällen einer klar erkennbaren Notsituation, etwa bei Verletzungen (wie die klar ersichtliche Flugunfähigkeit eines erwachsenen Vogels) oder dem Wegfall der betreuenden Elterntiere, sind wir nach der Tierschutzgesetzgebung sogar zur unmittelbaren Hilfeleistung verpflichtet, Wildtiere in unsere Obhut zu nehmen.
Keinesfalls aber sollten noch nicht flugfähige Jungvögel mitgenommen werden. Bei vielen Vogelarten verlassen die Jungen in einem, noch nicht flugfähigen Alter das Nest und hüpfen und flattern scheinbar hilflos in den Zweigen eines Busches herum. Dieses Verhalten aber verhindert oftmals auch die völlige Vernichtung einer gesamten Brut durch natürliche Feinde wie Katzen oder Krähen, denen so nur einzelne Jungtiere zum Opfer fallen. Also: So hilfsbedürftig mancher Jungvogel auf Sie wirken mag - bitte sitzen lassen!
Ausnahmen finden wir gelegentlich in Städten, wenn z.B. ein wegen Überhitzung aus dem Nest gesprungener, junger Mauersegler am Gehsteig kauert.
Das Zurücksetzen von aus dem Nest gefallenen Jungvögeln ist völlig unproblematisch. Da Vögel keine `Nasentiere` sind, wird der menschliche Geruch an den Jungtieren von den Vogeleltern nicht wahrgenommen.
Dies aber stellt sich ganz anders bei Säugetierkindern dar. Ein vom Menschen berührter junger Feldhase oder ein Rehkitz wird aufgrund des ihm jetzt anhaftenden, menschlichen Geruchs nicht mehr vom Elterntier weiterversorgt. Also: Hände weg von scheinbar verwaisten jungen Säugetierkindern!
Jedwede Handaufzucht von Wildtieren führt unausbleiblich zu irreparablen Fehlprägungen auf den Menschen und die Folgen sind dramatisch! Zwar können sich solchermaßen fehlgeprägte Jungtiere durchaus in der Natur ernähren, leiden aber zeitlebens unter sozialen Defiziten. Oftmals betrachten sie dann den Menschen als Partner und das endet für die betroffenen Tiere nicht selten tödlich. Bei Greifvögeln kann dieses `Partnerverständnis` auch zu gelegentlich beobachteten Übergriffen auf Menschen führen.
Was tun mit geborgenen, verletzten Wildtieren? Selbstverständlich ist die medizinische Versorgung
aller verletzten Wildtierfindlinge vorrangig. Die Betreuung verletzter Wildtiere stellt allerdings höchste Ansprüche, die kaum mit den Bedürfnissen von Haus- und Heimtieren vergleichbar sind.
Alle Wildtiere benötigen spezifisch geeignetes Futter, besondere Beschaffenheit ihrer Gehege, große Erfahrung ihrer Betreuer, bestimmte Vorbereitungen und räumliche Voraussetzungen, um sie wieder erfolgreich in die Natur eingliedern zu können. Nur spezialisierte Einrichtungen wie viele bewilligte Tierheime, bestimmte Zoos und anerkannte Wildtierauffangstationen können diesen Anforderungen gerecht werden.
Sehr erfreulich, dass ich Ihnen, geneigter Spender und Mitglied des Tierschutzvereines für Stadt und
Land Salzburg, mitteilen darf, dass von den im vergangenen Jahr in unserem Tierheim betreuten 300
Wildtieren, ein Großteil wieder an die Natur zurückgegeben werden konnte, was sicherlich zu einer der
schönsten und befriedigensten Aufgaben in unserer Tierschutzarbeit gehört.
Herzlichst
Ihr
Günther Mayrhofer |