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| Tierschutzbrief Ausgabe 01/2008 |

Alle Jahre wieder...

Alljährlich werden in unser Tierheim zahlreiche Jungvögel gebracht, um bei uns aufgezogen zu werden. Meist dienen dann die erforderlichen Maßnahmen nicht dem Arterhalt, da es sich in der Regel um zumeist häufig vorkommende Arten handelt. Immer ist es dann Mitleid mit der `leidenden` Kreatur, das uns veranlasst, diese scheinbar hilflosen Vögel aufzunehmen. Vom Gesetzgeber ist dieses Problem jedoch eindeutig geregelt: Wildvögel dürfen ohne Ausnahmegenehmigung nicht der Natur entnommen werden! Ausnahmen gelten nur, wenn es sich um pflegebedürftige Vögel handelt. Diese dürfen aber dann nur solange in menschlicher Obhut verbleiben, bis sie wieder gesund sind. Bei Altvögeln ist dies im Allgemeinen leicht zu erkennen. Jeder sichtbar flugunfähige Vogel, der sich leicht einfangen lässt, hat irgendein Gebrechen und ist zumindest vorübergehend hochgradig gefährdet.

Bei Jungvögeln ist dies schon schwieriger festzustellen. Sie verlassen häufig noch nicht ganz flugfähig das Nest, hüpfen und flattern die ersten Tage in den Bäumen und Büschen umher. Dabei werden sie aber noch von ihren Eltern versorgt und schon nach wenigen Tagen verbessert sich ihre Flugleistung erheblich. Da ihre Flügel- und Schwanzfedern noch sehr kurz sind, sind sie auch leicht von ausgewachsenen Vögeln zu unterscheiden. Hier gilt eine einfache Faustregel: Sind keine Verletzungen erkennbar und flattert der Vogel aus der Hand, setzt man ihn am Besten gleich etwas erhöht ins nächste Gebüsch. Noch halbnackte Vögel gehören, wenn möglich, zurück in das Nest. Denn im Gegensatz zu Säugetieren akzeptieren die Vogeleltern ihre Jungen, auch wenn sie nach `Mensch` riechen. Ist aber eine Verletzung erkennbar oder bleibt der Vogel über längere Zeit ruhig in der Hand, ist es unumgänglich den Vogel zum nächsten Tierarzt oder in eine geeignete Institution(die meisten Tierheime nehmen solche Vögel auf) zu verbringen. Doch auch hier kommt es bei der nachfolgenden Pflege und Aufzucht nicht selten zu großen Problemen: Viele der Jungvögel sterben in menschlicher Obhut! Hat man aber nach unendlichen Mühen, so einen kleinen, gefiederten Freund `hochgebracht`, beginnt das nächste Problem: Die Jungvögel müssen noch etwa zwei bis drei Wochen nach dem Zeitpunkt, da sie sich selbständig mit dem bereitgestellten Futter ernähren können, in menschlicher Obhut verbleiben, um sich im Fliegen und Nahrungserwerb zu üben.

Da die Gefahr der Prägung auf den Menschen sehr hoch ist, dürfen diese Vögel erst in die Natur entlassen werden, wenn sie die nötige Scheu vor dem Menschen entwickelt haben! Solche Vögel finden dann auch schon am ersten oder zweiten Tag Anschluss an Artgenossen und haben außerordentlich hohe Überlebenschancen. Da die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Aufzucht und Auswilderung sehr gering ist,

Jungvögel bitte also nur aufnehmen, wenn eine Verletzung erkennbar ist!

Scheinbar schutzlos aufgefundene Jungvögel dürfen nicht zur vermeintlichen `Pflege` der Natur entnommen werden. Um sich Klarheit zu verschaffen, bedarf es einer längeren, eingehenden Beobachtung aus sicherer Entfernung. Über Kurz oder Lang lässt sich dann in nahezu allen Fällen feststellen, dass sich die Altvögel um dieses vermeintlich hilflose Geschöpf weiter kümmern. Hat man trotzdem einen `Fehler` durch ungerechtfertigte Bergung begangen, kann man den Jungvogel auch noch zwei bis drei Tage an der Fundstelle wieder aussetzen, da der Futtertrieb der Alttiere erhalten bleibt.

meint herzlichst
Ihr
Günther Mayrhofer

 



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